Hab gerade was gefunden:
Abmahngefahr!
Kann ein Spielzeug, für das ein Warnhinweis besteht, bereits auf der Artikelübersichtsseite in
den Warenkorb gelegt werden, ohne dass der Hinweis zu sehen ist, besteht die Gefahr wettbewerbswidrig
zu handeln und abgemahnt zu werden.
Wie seht Ihr das?