Google Analytics ist seit einiger Zeit Thema der Datenschützer.
Auf Grund des Speicherns der IP Adresse, durch welche ein Profil erstellt werden kann, laufen Datenschützer nun Sturm. Die ersten Klagen gegen Analytics Nutzer sind erhoben und wie es scheint, könnte es wirklich sein, dass es wirklich Änderungen geben könnte.
Solange durch Google Analytics weiter IP-Adressen erhoben und gespeichert werden, ist die Verwendung dieses Tools mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Da die Einholung einer Einwilligung vor dem Einsatz des Tools, d. h. bereits vor dem Betreten der Website, nur schwer umsetzbar sein dürfte, sollten Shopbetreiber, die rechtlichen Problemen ganz aus dem Weg gehen möchten, auf Google Analytics besser verzichten. In jedem Fall reagieren sollten Shopbetreiber aber spätestens dann, wenn sie von einer Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Google Analytics kontaktiert wurden.
Mehr zu diesem Thema gibt es beim Shopbetreiber Blog.