von Jos » Di 20. Mai 2008, 16:11
hallo,
4 EUR, 2 x 2 EUR sind es bei briefsendungen mit zusatzleistung nachnahme.
bei paketversand sind es 4 EUR nachnahmegebühr plus 2 EUR übermittlungsentgeld also gebühren für die überweisung.
die nachnahmegebühr zahle ich bei der aufgabe der sendung, zusätzlich zu den normalen porto bzw. paketgebühren mit.
das übermittlungsentgeld wird von dem betrag das der postbote kassiert bei überweisung abgezogen.
bsp. 50,00 EUR wird kassiert vom postboten, abzgl. 2,00 EUR übermittlungsentgeld. überwiesen werden mir 48,00 EUR.
ich habe das für mich so gelöst.
nachnahme als zahlungsart angelegt, zusätzliche kosten nachnahmegebühr. ab welchem betrag auch dort keine zusätzlichen kosten mehr berchenet werden sollen muß jeder für sich entscheiden.
bei den informationen zu den versandkosten habe ich diesen betrag als kosten für zahlungsart angegeben mit info zzgl. 2,00 EUR beim zusteller. somit muß ich diese 2,00 EUR übermittlungsentgeld nicht in der rechnung ausweisen die mir sonst fehlen würden.
auf dem paketschein gebe ich dann bei dem nachnahmebetrag die rechnungssumme zzgl. der übermittlungsgebühr an, also rechnungssumme plus 2,00 EUR, auf dem inkasso-beleg zur geldübermittlung (überweisungsträger) nur die rechnungssumme.
da die 2,00 EUR direkt vom kunden an den zusteller beglichen werden bekomme ich auch genau den rechnungsbetrag überwiesen.
gruß,
jos