OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

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OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Mi 5. Sep 2012, 15:43

Manche von euch haben es vielleicht schon mitbekommen, dass es ein Urteil des OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse, Zeitpunkt der Vertragsannahme durch den Händler und mögliche Benachteiligung der Kunden gibt.
http://www.lhr-law.de/lbr-blog/viele-ag ... ngefahrdet

WIe sieht das denn im Randshop aus? Die automatisch über das System ausgelöste Bestätigung nennt sich ja nur "Bestellinformation" und bei Vorkasse wird eben die Bankverbindung noch mitgeteilt. Eigentlich müsste man hier aber in irgendeiner Form die Vertragsannahme vorher/mit der automatischen Mail oder wie auch immer bestätigen oder sehe ich das falsch?
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon dafio » Do 6. Sep 2012, 04:36

Hallo,

ich denke mal das Problem ist die Angabe in den AGB
Für den Fall der vereinbarten Zahlungsart Vorkasse erklären wir bereits jetzt und an dieser Stelle die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolgt.

Da hier die Annahme eines Vertrages sowie die Aufforderung zur Zahlung zu einem Zeitpunkt wo faktisch kein Vertrag besteht erklärt wird.

So wie das lese bezieht sich das aber nur auf den Abschitt in den AGB - deswegen auch die Überschrift über dem Artikel "Viele AGB-Klauseln zum Vertragsschluss sind “abmahngefährdet”
Mit freundlichen Grüßen

Flo
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Do 6. Sep 2012, 05:30

Unter anderem geht es um diesen Passus, ja. Da ich bei Protectec Shops meine Rechtstexte beziehe werde ich da heute auch direkt mal nachhaken. Bei mir heißt der Satz zwar nicht genau so, aber ob er deshalb sicherer ist weiß ich auch nicht.
Aber ich bin mir zum Beispiel auch nicht sicher wie das ist, wenn man einen Artikel mit 3-4 Tage Lieferzeit hat (weil man den beispielsweise selbst nicht am Lager hat und erst beim Hersteller ordert) und der dann beim Zulieferer nicht verfügbar ist. Ok, normalerweise einigt man sich problemlos in solchen Fällen und zu oft kommt es ja eh nicht vor. Aber ob das nicht bereits abmahnfähig ist, dass man bereits Geld bekommt, obwohl der Artikel nicht sofort verfügbar ist?!
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon amrus » Do 6. Sep 2012, 06:17

schokoladentiger69 hat geschrieben:Unter anderem geht es um diesen Passus, ja. Da ich bei Protectec Shops meine Rechtstexte beziehe werde ich da heute auch direkt mal nachhaken. Bei mir heißt der Satz zwar nicht genau so, aber ob er deshalb sicherer ist weiß ich auch nicht.
Aber ich bin mir zum Beispiel auch nicht sicher wie das ist, wenn man einen Artikel mit 3-4 Tage Lieferzeit hat (weil man den beispielsweise selbst nicht am Lager hat und erst beim Hersteller ordert) und der dann beim Zulieferer nicht verfügbar ist. Ok, normalerweise einigt man sich problemlos in solchen Fällen und zu oft kommt es ja eh nicht vor. Aber ob das nicht bereits abmahnfähig ist, dass man bereits Geld bekommt, obwohl der Artikel nicht sofort verfügbar ist?!


Du lebts aber sehr gefährlich. Was ist wenn der Kunde auf Lieferung besteht und du den Artikel nicht mehr bekommst ? 1. Der Kunde setzt dich in Lieferverzug. 2. Kunde klagt auf Einhaltung Vertrag.
3. Kunde kauft gleichen Artikel woanders für 100€ mehr und du bist die Gelackmeierte weil Du den Differenzbetrag ersetzen musst.
ERGO : Biete nur Artikel an die du auch lagernd hast :) Alles andere ist echt ne heiße Kiste und ja es wäre abmahnfähig, da du dem Kunden mit der Lieferzeiz suggerierst dass du hast die Artikel lagernd.
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Do 6. Sep 2012, 07:14

Ja, das ist mir schon klar alles...wobei das keine Restposten sind und in 99,9 % der Fälle passt es auch. Die meisten Artikel sind eh lieferfähig aber ich kann nicht 10 verschiedene Pferdedecken in 10 verschiedenen Größen vorrätig haben - leider gibt das das Budget nicht her. Ganz zu schweigen von Inhalatoren für um die 800 €, Horsecams und Trailercams und und und...allerdings gebe ich Dir recht, dass man nicht zuletzt wegen dieser Vorkassegeschichte das überdenken müsste. Wobei ich mich auch frage, was dann aus alle den Shops mit reinem Dropshipping wird!
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon amrus » Do 6. Sep 2012, 10:16

Das ist es ja . Wo kein Kläger da kein Richter :)
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Do 6. Sep 2012, 11:44

Ok, trotzdem bitte nochmal zurück auf Anfang - was heißt das für den Checkout Prozess beim Randshop. Müsste dann nicht die Bestellübersicht Auftragsbestätigung heißen?
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon dafio » Do 6. Sep 2012, 12:46

Die Bestellübersicht müsste dann Auftragsbestätigung heißen wenn Du den Kaufvertrag den Dir ein Kunde bei der Bestellung über deinen Shop anbietet automatisch also ungesehen annehmen möchtets.
Aber wie Amrus schon geschrieben hat solltest Du dann wirklich ALLE Artikel die Du als "sofort lieferbar" anbietest auch wirklich sofort liefern können.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon amrus » Do 6. Sep 2012, 14:45

schokoladentiger69 hat geschrieben:Ok, trotzdem bitte nochmal zurück auf Anfang - was heißt das für den Checkout Prozess beim Randshop. Müsste dann nicht die Bestellübersicht Auftragsbestätigung heißen?


Du könntest einen Passus in deinen AGB einbauen der solche Eventualitäten betrifft. Unter Zahlungs und Versandbedingungen .
Kann dir hierüber leider keine email schicken um dir einen Tip zu geben. Kannst mich ja mal anmailen unter admin@xxl-top-store.de
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Do 6. Sep 2012, 14:56

@dafio: Ja, das ist schon auch so. Was als "sofort lieferbar" bezeichnet ist, das ist auch wirklich da. Bei den anderen steht dann "versandfertig in 3-4 Tagen" oder was auch immer.

@amrus: Danke fürs Angebot. Da ich aber Protected Shops nutze will ich eigentlich nicht in den AGB rumpfuschen weil sonst der zumindest angeblich zugesicherte Abmahnschutz dann ja nicht mehr greifen würde weil es nicht mehr deren Texte sind. Ich habe dort jetzt aber nochmals nachgehakt weil die erste Antwort eher unbefriedigend war. Mal sehen was auf genaue Nachfrage kommt...

Ok, dann muss ich wohl mmaass demnächst mal bitten, mir die Bestellübersicht in Auftragsbestätigung umzubenennen. Ich bin leider zu blöd für sowas :oops:
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon amrus » Do 6. Sep 2012, 16:36

schokoladentiger69 hat geschrieben:
@amrus: Danke fürs Angebot. Da ich aber Protected Shops nutze will ich eigentlich nicht in den AGB rumpfuschen weil sonst der zumindest angeblich zugesicherte Abmahnschutz dann ja nicht mehr greifen würde weil es nicht mehr deren Texte sind.


Dann müsste der Passus aber doch in den AGB stehen , denn wenn die Rechtstexte immer aktuell sind brauchst Du Dir doch keinen Kopf machen.

Die Auftragsbestätigung erhält der Kunde doch auch als Auftragsbestätigung über den Randshop .

Die Änderung kannst Du in der langu_de.inc.php selber vornehmen

// Shop / Bestellung
$mail_subject_bestellung = "Bestelleingang";
$mail_subject_zahlungserinnerung = "Zahlungserinnerung";

$a_bestellbestaet = "Bestelleingang";
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Do 6. Sep 2012, 19:39

Mich wundert es eben, dass PS (und wohl auch der Händlerbund wie ich woanders gelesen habe) hier keinen Handlungsbedarf sehen. Letztendlich ist für mich als Laie der Passus, der vom OLG beanstandet wurde, bei mir auch vergleichbar vorhanden (Vertragsschluss ist auch durch entsprechende Annahme - ok, das wäre dann die Auftragsbestätigung wie vorher besprochen statt Bestellbestätigung), Wobei vielleicht der Knackpunkt ist, dass bei Vorkassezahlung diese mit Vertragsannahme fällig wird. Ja, wahrscheinlich mach ich mir da einfach zu viel Gedanken, wenn ich nix kann, das kann ich gut! :-)

Zum Thema nix können...wenn mir jetzt noch einer für Idioten erklärt, wie ich in diese php-"Datei" rein-/rankomme...dann würde ich mich vielleicht sogar trauen, die Bestellbestägung in Auftragsbestätigung zu ändern :oops:
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon dafio » Fr 7. Sep 2012, 04:30

.php Datei vom Webspace runterladen (z.B. mit Filezilla - dazu muss vorher ein FTP Account für deinen Webspace angelegt und die Zugangsdaten im Filezilla eingegeben worden sein). Dann einfach mit dem Editor(ist bei den Bordwerkzeugen von Windows dabei) öffnen - komfortable Alternative: Notepad++. Runterladen, installieren, wenn fertig Rechtsklick auf die Datei (im Dialog sollte das dann erscheinen) und "Edit mit Notepad++" auswählen.

Den betreffenden Text suchen und anpassen, Datei speichern.

Dann wieder zurück in den Webspace, die noch vorhandene Originaldatei auf dem Server umbenennen (z.B. in 1dateiname.php) damit diese im Anschluß nicht überschrieben wird. Dann die geänderte Datei mit dem unverändertem Namen vom Desktop hochladen (z.B. dateiname.php), Wirkung im Browser überprüfen bzw. Testbestellung machen.
So gehen Dir die unveränderten Datein nicht verloren und falls Du Änderungen zurückspielen willst liegen die passenden Dateien immer im richtigen Verzeichniss, zudem hast Du bei Bedarf immer die unveränderten (unverbastelten) Dateien zur Hand (falls die Anpassung zum Aussteigen des Shops oder Adminbereichs führt) und Du weißt wo Du schonmal was angepasst hast.
Falls Updates kommen, musst Du natürlich vor dem Einspielen prüfen ob auch angepasste Dateien vom Update betroffen sind, und die Dateien aus dem Update dann wieder auf Dich anpassen.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon amrus » Fr 7. Sep 2012, 05:13

aaalsoooo :
1. PC anschalten ... (scherz)

Mittels einem FTP-Programm auf deinen Webspace zugreifen.
Die datei im Verzeichnis Deines Shops unter httpdocs/shop/includes/language/langu_de.inc.php auf deinen Rechner kopieren und dann mittels Editor (eigentlich egal welcher ) öffnen und die Stelle

suchen ca. Zeile 373
// Shop / Bestellung
$mail_subject_bestellung = "Bestelleingang";
und ändern in Auftragsbestätigung

weiter unten suchen nach
$a_bestellbestaet = "Bestelleingang";

ca. Zeile 1447 und in Auftragsbestatigung ändern.

dann speichern und zurück auf deinen Webspace kopieren. Vorher unbedingt die ursprüngliche Datei umbenennen für den Fall der Fälle :)

Wenn nicht kann ich dir auch gerne helfen :)

Gruß Sven
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Re: OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse

Beitragvon schokoladentiger69 » Fr 7. Sep 2012, 05:46

Hey, super Erklärung, danke. Ok, dann mal sehen ... PC einschalten... :lol: ne im Ernst, ich schau mal, ob ich so klarkomme, sonst meld ich mich gerne.
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