Hallo Zusammen,
da keiner geschrieben hat, habe ich mich bei der IHK schlau gemacht.
"Sofern die Voraussetzungen der Verpackungsverordnung erfüllt werden, besteht keine Möglichkeit aufgrund einer Mengenuntergrenze hiervon entbunden zu werden. Die Anzahl versendeter Pakete spielt, soweit es um die generellen Verpflichtungen geht, keine Rolle."
Auf der Seite von der IHK stehen die Anbieter.
https://www.ihk-ve-register.de/inhalt/d ... /index.jsp Diese Liste erweiter ich unten mal, mit den von mir gefundenen Anbietern.
Es gibt verschiedene Dienstleister, die einem eine Lizenz verkaufen können. (Ach Nee)
Ich habe dann mal einen für mich rausgesucht, der auch Versendern mit Kleinstmengen lizensiert.
Bei meinen Anrufen, aller Anbieter von der IHk-Liste, gibt es immer das gleiche Thema:
Sie verschicken nur ca. 20 Pakete im Jahr oder anders,
ihre Menge an Pappe/Papier (Kartons) beträgt 35 kg und Luftpolsterfolie 5kg im Jahr.
Es gibt dann eine Mindestmenge, die ich aber nicht verbrauche oder verschicke, also sind einige zu teuer für mich.
Mein Erweiterung:
baehr-verpackung.de - Zusammenarbeit mit Zentek - sogar preiswerter als Zentek selbst. (Laut Aussage vom Kundenservice)
oder
http://www.usepac.de/ - Menge eingeben und berechnen - Sehr viele Infos und FAQs.
Natürlich gibt es noch weitere Anbieter. (Ach Nee)
Standardfrage bei meinen Telefonaten:
Wenn ein Optiker im Jahr nur eine Brille in einem Karton verschickt, muß der eine Lizenz besitzen?
Antwort Ja!
Also anmelden und Eure Menge angeben und Ihr seit auf der sicheren Seite.
Und man darf auf der Internetseite, im Shop oder Homepage "nicht" damit werben, daß man eine Lizenz der Verpackungverordnung hat,
weil Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht erlaubt ist und dann eine Abmahnung droht.
Könnte man nicht diesen Abmahnanwälten eine Abmahnung schicken?