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Abmahngefahr Spielzeug

BeitragVerfasst: So 25. Mär 2012, 19:01
von manuengel
Hab gerade was gefunden:

Abmahngefahr!
Kann ein Spielzeug, für das ein Warnhinweis besteht, bereits auf der Artikelübersichtsseite in
den Warenkorb gelegt werden, ohne dass der Hinweis zu sehen ist, besteht die Gefahr wettbewerbswidrig
zu handeln und abgemahnt zu werden.

Wie seht Ihr das?

Re: Abmahngefahr Spielzeug

BeitragVerfasst: So 25. Mär 2012, 20:54
von DestinationMuc
Wie schaffst Du das einen Artikel direkt von der Startseite in den Warenkorb zu legen? Man muss doch über die Detailseite gehen und dort hinterlegt man den Warnhinweis.

Re: Abmahngefahr Spielzeug

BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2012, 03:33
von manuengel
Du kannst aber auch von der Artikelübersichtsseite in den Warenkorb legen.

Re: Abmahngefahr Spielzeug

BeitragVerfasst: Mo 26. Mär 2012, 05:47
von DestinationMuc
Ja, aber auch dort kann man in der Kurzbeschreibung den Hinweis auf weiterführende Sicherheitshinweise hinterlegen.