Wieder gab es ein Urteil im Bezug auf die Anzeige der MwSt.
Bereits im Jahr 2007 entschied der BGH, dass nicht neben jedem Preis im Onlineshop ein Hinweis auf MwSt und Versandkosten vorhanden sein muss. Ähnlich hat auch das LG Hamburg entschieden: Hinweise auf die MwSt müssen nicht auf jeder einzelnen Katalogseite vorhanden sein. Es sei klar, dass die Preise die gesetzliche MwSt enthalten, so dass bei deren Fehlen nur ein Bagatellverstoß vorliege.
Den kompletten Artikel gibt es hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/08/26/lg-hamburg-fehlender-hinweis-auf-mwst-nicht-abmahnbar/