Widerholtes Urteil zur MwSt/Versand Kennzeichnung

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Widerholtes Urteil zur MwSt/Versand Kennzeichnung

Beitragvon mmaass » Mi 14. Mai 2008, 11:05

Nachdem es schon im Oktober 2007 ein Urteil des BGH gab, woraufhin die Darstellung des Hinweises auf die MwSt sowie die Versandkosten nicht explizit hinter jedem Preis stehen muss, sondern es ausreicht, wenn dieser Hinweis gut sichtbar einmal auf der Seite plaziert wird, gab es nun nochmals eine Bestätigung des Urteils seitens des OLG Hamburg (Urteil v. 16.1.2008, 5 U 148/06).

Damit ist die Grundsatzentscheidung des BGH erstmals in die unterinstanzliche Rechtprechung eingeflossen. Händler haben nun deutlich mehr Spielraum bei der Gestaltung der Preisangaben im Shop.

In unserer Software ist die Darstellung der Informationen ausreichend, nur die Versandkosten könnten eventuell noch hinzugefügt werden.
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