Das Neue Kaufrecht ab 01.01.2022 //Wichtig! EILT!

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Das Neue Kaufrecht ab 01.01.2022 //Wichtig! EILT!

Beitragvon Retinot » Di 23. Nov 2021, 11:45

Das Neue Kaufrecht ab 2022 sieht vor, dass im B2C-Verkauf für gebrauchte Waren die Gewährleistungsfrist nur dann auf ein Jahr verkürzt werden kann, wenn darüber im ShopSystem eigens informiert und dies ausdrücklich und gesondert nach § 476 Abs. 2 BGB vereinbart werden kann, beispielsweise durch den Einbau einer nicht voreingestellten Checkbox oder einer ähnlichen Schaltfläche.
Wer bitte kann helfen, wie und wo das zu realisieren ist?

Gruß Retinot
Retinot
 
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