Da ich mich regelmäßig mit Nachnahme Kunden rumstreite, die die Annahme von Lieferungen verweigern, wollte ich mal nachfragen, wie ihr das so handhabt.
Meines Wissens nach ist die Rechtslage ja folgende:
Kunde bestellt per Nachnahme. Ich liefere die Ware. Kunde schickt am nächsten Tag den Widerruf per Mail und verweigert die Annahme.
Rechtslage: Ich bleibe auf den Portokosten sitzen, die ich bereits bezahlt habe - richtig?
Wie wäre es, wenn der Kunde nicht Widerrufen hat, sondern nur die Annahme verweigert? Durch die Verweigerung selbst entstehen mir an sich keine Kosten, jedoch habe ich ja die Versandkosten zum Kunden bezahlt. Bleibe ich immer darauf sitzen?
Grundsätzlich mache ich es bei NN Bestellungen immer so, dass ich nach der Bestellung immer nochmal eine Mail zur Bestätigung der Bestellung schicke, die ich mir nochmal beantworten lasse. Leider gibt es aber trotzdem Idioten, die nach der Bestätigung noch verweigern.
Gibt es eine rechtlich einwandfreie Klausel die ich in den AGB einbauen kann, etwas in der Form "Bei Annahmeverweigerung hat der Kunde die Kosten des Hintransports zu bezahlen"?
Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!