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Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Di 3. Jun 2014, 21:24
von Spona
Meiner INformation muss man ab dem 13. Juni auf der Bestellabschlussseite und in der Bestellbestätigungsmail nicht die Lieferzeit (Zeit bis zur Versandaufgabe) sondern die Lieferfrist (Zeit bis zur Ankunft beim Verbraucher) angeben. Wie kriegt man dass denn hin? Dazu müsste man ja jeder Versandart auch eine Postlaufzeit zuordnen können. Finde ich aber nicht.

Aber sonst muss ich sagen, bin begeistert, wie gut das Update geklappt hat. :-) Danke.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 07:50
von mmaass
Hier haben wir nichts extra gemacht, da man diese Angabe rein von der Usability über den Lieferstatus händeln sollte.
Soweit wir das aus den vielen Papieren lesen konnten, ist damit kein Datum gemeint, sondern auch eine Tagesangabe.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 08:52
von Spona
Natürlich sind das Tage. Aber die Lieferfrist hängt ja nicht nur vom Lieferstatus des Artikels ab, sondern auch davon,

    ob alle Artikel den gleichen Lieferstatus haben, oder ob dann alle bei Versand des letzten versendet werden
    welche Versandart der Käufer wählt zwischen Express und Warensendung kann ja eine gute Woche liegen
    von der Zahlung, bei Vorkasse-Zahlungen

Also ich weiß nicht, wie man das so hinbekommen soll. Bei den Artikeln habe ich jetzt schon im Lieferstatus neben dem Versandstatus auch die vorraussichtliche Lieferfrist angegeben. ABer das muss ja auf der Bestellabschlussseite und in der Bestellbestätigungsmail stehen.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 12:06
von schokoladentiger69
Soweit ich das bisher verstanden habe muss das nicht auf der finalen Seite oder in der Bestätigungsmail stehen. Es reicht - meines Wissens (Achtung: Keine Rechtsberatung!) - wenn das beim Artikel, dort wo er in den Warenkorb gelegt werden kann, steht.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 12:50
von Spona
Ich hatte die Info vom Händlerbund dahingehend ander vertanden. Und man kann ja da gar nicht den Liefertermin angeben, denn man weiß da ja gar nicht, wohin (Inland oder Ausland) und mit welcher Versandart die Artikel versendet werden müssen.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 13:06
von schokoladentiger69
Protected Shops rät zu einer Lieferzeitenangabe beim jeweiligen Artikel (nur für Deutschland ausreichend) mit Sternchenvermerk. Dieser muss dann im Footer jeder Artikelseite aufgelöst werden und zu einer Tabelle/Übersicht der jeweiligen Lieferzeiten in den jeweiligen Ländern führen.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 13:34
von mmaass
Man merkt schon, dass es verschiedene Interpretationen der Anwälte gibt, somit ist es auch nur ein Herumgedokter.
Weiter verbreitet ist die Meinung wie Schokoladentiger schon schreibt, dass es für Deutschland reicht mit einem Sternchenhinweis. Den Sternchenhinweis kann man auch noch weg lassen, wenn man einfach die Zeit so eingrenzt, dass es von der Zeit auf jeden Fall passt.

Den genauen Liefertermin kann man generell nirgends richtig angeben, da die Verantwortung über das Paket selbst nicht beim Shopbetreiber liegt. Darüber sind sich sogar alle einig. Daher wird diese Vorgabe auch vor Gericht wahrscheinlich nicht bestand halten.
Und da wird es einige Urteile in der Zukunft geben.

Übrigens, von Warensendungen sollte man generell Abstand nehmen, wenn man die Kunden nicht verprellen möchte.
Laut Insidern wird die Sendezeit sich jetzt noch mal verlängern und niemand möchte, wenn die Ware lieferbar ist, bald zwei Wochen auf eine Sendung warten.
Dies ist ein ungeliebtes Kind der Post und wird demnach auch so behandelt, damit es immer unatraktiver wird.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 14:24
von schokoladentiger69
Den Sternchenhinweis, sorry wenn ich hier wiederspreche, kann man eher nicht weglassen - leider. Zumindest dann nicht, wenn man ins Ausland versendet und dann nicht, wenn der Lieferdienst entweder nur Mo - Fr oder Mo - Sa aber nicht Sonntag/Feiertag liefert (somit also alle Paketdienste letztlich). das muss nämlich am Ende der Tabelle gesondert ausgewiesen werden.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 15:59
von Spona
Hmm, also der Händlerbund spricht von einem Liefertermin! Das ist für mich keine Angabe in TAgen sondern ein Datum. HIer mal ein Zitat:
[cite]

Die Vertragsbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat seine Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher bereits erfüllt, beispielsweise indem er die notwendigen Informationen mit der Bestellbestätigung per E-Mail versendet hat:

...

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Liefertermin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und ggf. das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden;
[/cite]
Quelle: http://onlinehaendler-news.de/recht/ges ... hluss.html

In meinen Augen sagt mir das folgendes:

1. Es genügt nicht beim Artikel, denn es gehört in die Bestellbestätigungsmail!
2. ein Termin ist ein Datum keine Angabe in Tagen. Das heißt der Shop müsste aus den hinterlegten Daten, der gewählten Versandart und dem Lieferstatus der Artikel berechnen, wann die Ware beim Verbraucher eintrifft.

Dass man als Händler nicht hellsehen kann und damit die Angaben kaum stimmen können ist eine ganze andere Sache. Es gibt ziemlich viele GEsetze, an die man sich in der Praxis gar nicht exakt halten kann. Aber wenn man die Angaben gar nicht erst macht, öffnet man ja jedem Abmahnanwalt Tür und Tor.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 17:24
von HerMer

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Mi 4. Jun 2014, 20:06
von Spona
Danke. Aber auch da steht nirgends, dass eine Angabe beim Artikel reicht. Denn es wird ja nicht erklärt, "WO" die Info zu stehen hat. Und im zweiten Link steht auch, dass ausdrücklich auch Express- und Speditionslieferungen berücksichtigt werden müssen. Das heißt also, bevor der Kunde seine Versandart ausgewählt oder die vollständige Bestellung abgeschickt hat, kann man gar keine Informationen über den Lieferzeitpunkt machen. Beispiel. Der Kunde kauft eine Birne für die Innenbeleuchtung eines Kühlschranks. Da steht dann eventuell. 1-2 Tage, was bei Briefen durchaus praxisgerecht wäre. Gleichzeitig bestellt er aber einen Kühlschrank, der per Spedition geliefert werden muss. Bis die Spedition beauftragt ist und der Kühlschrank dann vielleicht quer durch Deutschland transportiert wurde, vergehen dann aber mal eben 4-5 Werktage. Das kann man erst ann korrekt berechnen. wenn man die gesamte Bestellung kennt. ODER

Der Kunde bestellt Artikel 1 mit einer Lieferzeit von 1-2 Werktagen und
einen Artikel 2 mit 2-3 Wochen Lieferzeit.
Beides wird aber nur komplett ausgeliefert. DAnn ist die Lieferzeit beim Artikel 1 ja nicht relevant, denn die gesamte Bestellung hätte eine Lieferzeit von 2-3 Wochen.

Außerdem müsste man wissen, ob der Versand nach D oder ins Ausland geht, denn auch davon hängt ja die Transportdauer, eventuell auch Zollformalitäten etc. ab, die auch noch Zeit beanspruchen.

Auch das geht erst, nach Absenden der Bestellung und nicht bei den Artikeln.
Aber egal, was und wie man die Lieferfrist angibt, Sie muss lt. Gesetz und Händlerbund in der Bestellabschlusseite stehen und NICHT nur beim Artikel.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Do 5. Jun 2014, 20:32
von mmaass
Nein Spona, Sie muss nur laut Händlerbund, nicht laut Gesetz. Das ist ein grosser Unterschied.
Wenn das Gesetz dies so sagen würde, dann würden nicht so viele verschiedene Interpretationen der Anwälte existieren.
Ansonsten lesen wir doch einfach mal das Gesetz. :)

Es ist genauso wie zur Buttonlösung
Dazu kannst auch mal den Blog hier lesen.

Im endeffekt wie schon gesagt, sind sich viele einig, manche Interpretation ist gar nicht realistisch und es wäre sehr fragwürdig, wenn soetwas vor Gericht durch käme. Dann könnte man den Arzt auch verklagen, der es nicht schafft, einen so zu pimpen, dass man über 100 wird. Das könnte man ja per Gesetz veranlassen. ;)

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Fr 6. Jun 2014, 07:06
von schokoladentiger69
Wobei zugegebenermaßen auf gestrige Nachfrage meinerseits Protected Shops gesagt hat, dass die Lieferfrist in der Mailbestätigung an den Kunden stehen muss. Sie muss laut denen nicht zwingend auf der finalen Bestellseite stehen - das wäre dann mehr als Service für den Kunden zu sehen.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Fr 6. Jun 2014, 13:51
von mmaass
Ja, ist ja auch so drin mit dem Lieferstatus.
Aber um einem System beizubringen, dass wenn ein Speditionsartikel bei ist, der normale Artikel auch später verschickt wird, das kann man mit einer Standardfunktionalität nicht abdecken.

Re: Gesetztesänderung - Anzeige der Lieferfrist

BeitragVerfasst: Sa 7. Jun 2014, 06:10
von bonsai
schokoladentiger69 hat geschrieben:Wobei zugegebenermaßen auf gestrige Nachfrage meinerseits Protected Shops gesagt hat, dass die Lieferfrist in der Mailbestätigung an den Kunden stehen muss.

mmaass hat geschrieben:Ja, ist ja auch so drin mit dem Lieferstatus.


Aber hier ist auch folgendes (vermutlich unbedingt) zu beachten. Der "Lieferstatus" wie bisher im Shop angezeigt mit "Versandfertig in ...." ist scheinbar nicht mehr zulässig.
Keinesfalls ausreichend ist es, eine Angabe über die “Versandbereitschaft” zu machen, also z.B. “versandbereit in 3 Tagen”. Denn damit ist noch keine Aussage dazu getroffen, bis wann der Unternehmer die Ware liefert.


Also Ihr Shopbetreiber, ändert entweder das/die Bilder oder macht einen Text draus