Manche von euch haben es vielleicht schon mitbekommen, dass es ein Urteil des OLG Frankfurt zum Thema Vorkasse, Zeitpunkt der Vertragsannahme durch den Händler und mögliche Benachteiligung der Kunden gibt.
http://www.lhr-law.de/lbr-blog/viele-ag ... ngefahrdet
WIe sieht das denn im Randshop aus? Die automatisch über das System ausgelöste Bestätigung nennt sich ja nur "Bestellinformation" und bei Vorkasse wird eben die Bankverbindung noch mitgeteilt. Eigentlich müsste man hier aber in irgendeiner Form die Vertragsannahme vorher/mit der automatischen Mail oder wie auch immer bestätigen oder sehe ich das falsch?