Da hast leider was verpennt.
Und zwar dass der Consumer unendlichen Verbraucherschutz geniesst. Der Händler kann nur von Glück reden, dass nicht alle jegliche Rechte kennen, sonst würden noch viel mehr Betrügereien auf Verbraucherseite los gehen.
Schau mal in unsere Demo bei Widerrufsrecht, dass ist gerade aktuell und so sollte es aussehen. Es gibt da so gut wie keinen Spielraum.
Unfreie Sendungen darf man nicht verbieten, da der Shopbetreiber bei einem Rückversand für die Kosten aufkommen muss sofern unter 40,- EUR oder defekte Ware. Verstehen muss man das nicht, da man ja auch eine Gutschrift der Auslagen machen könnte aber das ist so.
Machen kann man es ja trotzdem, also ablehnen. Wie es dann bei einem Rechtsstreit aussieht, bleibt dann abzuwarten, da der Kunde dies zumindest ankündigen sollte, da sonst jeder einfach ein Stein einpackt und 1000 Sendungen Unfrei versendet. Das wäre mein Argument, heisst aber nicht, dass man dann mit durch kommt.
Nur auf jeden Fall in den Widerruf angeben.